Hausordnung

Die Hausordnung der Marianne-Buggenhagen-Schule regelt das Gemeinschaftsleben an unserer Schule.

 

Download Hausordnung (PDF) ab 14.09.2023 gemäß Gesamtkonferenzbeschluss vom 13.09.2023

Eckpunkte des Schulprogramms

1. Interdisziplinäre sonderpädagogische Professionalität

Bei Aufrechterhaltung des dominanten Förderschwerpunktes körperlich-motorische Entwicklung / chronische Erkrankung erfolgt eine weitere interdisziplinäre Professionalisierung durch die Parallelisierung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte

  • Lernen,
  • Sprache,
  • Geistige Entwicklung,
  • Sozial-emotionale Entwicklung und
  • Sehen.

Die räumlichen, sächlichen und vor allem personellen Bedingungen des lehrenden und nichtlehrendes Personals ermöglichen ein hohes fachliches Niveau. Nach Einzelfallprüfung können Schüler mit dem (sekundären) Förderschwerpunkt Sehen ortsnah in der Marianne-Buggenhagen-Schule unterrichtet werden.

 

2. Bildung

Es gelten die Rechtsvorschriften und Anforderungen der allgemeinbildenden Schule.
Auf der Grundlage der schulinternen Lehrpläne und unter den besonderen Bedingungen einer sonstigen Förderschule erlangen die Schüler gleichwertige Schulabschlüsse.

 

3. Erziehung

Das Prinzip der Einheit und Ganzheitlichkeit von Bildung und Erziehung findet in der allgemein- und sonderpädagogischen Arbeit der Marianne-Buggenhagen-Schule durchgängig Beachtung. Die Entwicklung von Sozial- und Lernkompetenzen ist ein Schwerpunkt der sonderpädagogischen Förderung aller Schüler.

 

4. Diagnostik

Auf der Grundlage der interdisziplinären, sonerpädagogigschen Professionalität erfolgt eine fachlich fundierte Diagnostik. Neben der Erstdiagnostik ist eine prozessimmanente Diagnostik Bestandteil der sonderpädagogischen Arbeit. Erst- und Fortschreibungsgutachten ermöglichen eine zielführende und fachlich anspruchsvolle sonderpädagogische Förderung aller Schüler. Diese wird in den Förder- und Individualplänen dokumentiert.

 

5. Therapie und sonderpädagogische Förderung

Die Schüler erhalten eine diagnostisch legitimierte sonderpädagogische und therapeutische Förderung. Diese Fördermaßnahmen werden im Rahmen der Förderpläne strukturiert und in den schulischen Ablauf integriert. Das Prinzip des therapieimmanenten Unterrichts (nach Wiater) findet durchgängig Beachtung und ist ein wesentliches Kriterium der Professionalität der Marianen-Buggenhagen-Schule.

 

6. Beratung

Im Rahmen der Aufgaben des Überregionalen Förderzentrums Harz erfolgt ein fachlicher Kompetenztransfer insbesondere durch die Netzwerkarbeit mit Kooperationspartnern. Insbesondere die Mitarbeiter des üamA-Bereiches leisten einen wesentlichen Beitrag zur System- und Einzelfallberatung.

 

7. Berufsberatung und berufliche Vorbereitung

Durch die Vernetzung ausgewählter Institutionen der Berufsberatung werden alle Schüler frühzeitig auf die berufliche Ausbildung vorbereitet und orientiert (Praktika, BRAFO-Projekt, Berufseinstiegsbegleiter, beruflicher Integrationsfachdienst, Agentur für Arbeit, Gymnasien). Der Übergang der Schüler von der Marianne-Buggenhagen-Schule in die Berufsausbildung oder in eine weiterführende Schule wird fachlich begleitet.




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